Leistungen: WEG Verwaltung

 

Wer Platin Hausverwaltung und Facilitymanagement mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft betraut, setzt auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick versuchen wir als neutrale Instanz, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und so für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen. Unser Ziel: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit eines hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung geben.

 

WEG-Verwaltung durch Platin Hausverwaltung und Facilitymanagement bedeutet deshalb:

 

Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten

 

Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen

 

Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

 

Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen

 

Umfassende kaufmännische, juristische und technische Beratung und Betreuung

 

Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer

 

Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

 

Bei der Durchführung unserer Aufgaben stehen uns professionelle und leistungsfähige Partner zur Seite, darunter Architekten, Sachverständige und zuverlässige Handwerksfirmen, die sowohl bei Großmaßnahmen als auch bei kleineren Reperaturen und Instandsetzungen qualitativ einwandfreie Arbeit leisten und seriöse Abrechnungen vorlegen.

 

Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

 

Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge

 

Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum

 

Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung

 

Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen

 

Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen

 

Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen

 

Bearbeiten von Schlüsselbestellungen

 

Ständige Erreichbarkeit für die Eigentümer

 

Verwaltersprechstunden im Objekt

 

Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer

 

Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes. Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen

 

Begutachtungen / Technische Bestandaufnahmen. Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepte

 

Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)

 

Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten

 

Belegprüfungen

 

Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung

 

Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung

 

Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen

 

Einstellung und Überwachung von Hilfskräften

 

Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege

 

Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung

 

Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen

 

Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer

 

Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen

 

Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen

 

Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen

 

Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld. Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft

 

Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen

 

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern

 

Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen

 

Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen

 

Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer

 

Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben

 

 

 


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